Frühlingszeit, Sommerzeit.... heißt bei vielen Mitgliedern, daß die Saat ausgebracht wird. Die Winterzeit ist vorbei und das kleine Domizil wird auf Vordermann gebracht, neues wird in den Garten gebracht und altes wird entsorgt.
Hier noch einmal der Hinweis der Hansestadt Lübeck zu den Fällverbotsfristen
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde
„Seid ihr in der letzten Zeit mit offenen Augen durch unser Kleingartengelände gegangen?"
„Habt ihr auch gesehen, was euer Vorstand sieht?"
- Viele Gärten, die keine kleingärtnerische Nutzung, das ist die sog. 1/3 - Regelung (1/3 der Parzellenfläche Bebauung, 1/3 Rasenfläche und 1/3 Anbau von Gartenerzeugnissen) haben
- Ungepflegte Parzellen mit Unkraut und Müll?
- Ungepflegte viel zu hohe Hecken, die den Wegequerschnitt verengen.
Einige aktuelle Regelungen und Hinweise möchten wir Ihnen gerne vorab zeigen:
Absolute Ruhepausen:
In der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September
Montags - Donnerstags von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstags von 12:00 Uhr bis Montags 08:00 Uhr
gesetzlichen Feiertage sind wie Sonntage zu behandeln
ist absolute Ruhepause, das heißt, es darf weder geklopft, noch gehämmert, noch gesägt werden!
Toröffnungszeiten:
Zu folgenden Zeiten ist das Haupttor für Fahrzeuge geöffnet:
Vom 01. Mai bis zum 30. Septmber:
jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Diese Toröffnungszeiten dienen dazu grössere Gegenstände und Baumterialien für Ihre Parzelle ins Gelände einzubringen.
Nicht gestattet ist dann das Dauerparken im Gelände und somit das versperren von Rettungswegen.
Wichtiger Hinweis: Die Tore werden pünktlich geschlossen.
Hunde-Anleinpflicht: Es besteht für jede Hunderasse Anleinpflicht im Gelände!
Befahren der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen:
Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art, dazu zählen auch Motorroller ist, außer während der offiziellen Toröffnungszeiten (siehe oben) untersagt!
Während der Törffnugszeiten kann die Kleingartenanlage von Motorfahrzeugen zum be- und entladen, ausser von motorisierten Zweirädern jeglicher Art befahren werden. Parken innerhalb der Kleingartenanlage ist untersagt. Ausnahmen kann der Vorstand auf Anfrage genehmigen
Spielen auf den Wegen:
Aus Sicherheitsgründen ist Kindern das Spielen auf den Gartenwegen außerhalb der Parzelle, insbesondere auch an den vereinseigenen Gemeinschaftspumpen verboten. Ebenso dürfen Kinder die Wege unserer Anlage mit ihren Fahrrädern nur in Begleitung ihrere Eltern befahren. Für Schäden oder Unfälle und deren Folgen haften die Eltern bzw. die Pächter der jeweiligen Parzellen in denen die Kinder ansässig oder zu Besuch sind.
Nachzulesen in der aktuellen Satzung des Vereins