Durch die Umstellung auf die aktuellen Versicherungsbedingungen (erweiterter Unfallbegriff: z.B. Zeckenstich, Schlaganfall und Herzinfarkt in Folge Unfall), die Einführung der Progression (250 %) und der verbesserten Gliedertaxe sind die Entschädigungsleistungen im Falle von Invalidität als Folge eines versicherten Unfalles erheblich gestiegen.
Eine progressive Erhöhung der Entschädigungsleistung trat bisher erst ab einem Invaliditätsgrad von 75 % (Mehrleistung doppelt ab 75 %) ein.
Zukünftig tritt die progressive Erhöhung der Mehrleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 26 % ein.
Dies bedeutet für den Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogens eine Invaliditätsleistung von derzeit € 12.000; zukünftig wird sich die Invaliditätsleistung ab 01.01.2017 auf € 24.000 belaufen.
Bei Voll-Invalidität erhöht sich die Entschädigungsleistung von bisher € 40.000 auf dann € 50.000.
Darüber hinaus wurde die Entschädigungsleistung für Bergungskosten von € 1.000 auf € 5.000 erhöht und an Stelle der bisher versicherten Heilkosten in Höhe von € 500,00 die Mitversicherung der Kurkostenbeihilfe mit einer Entschädigungsleistung von € 1.500,00 und eine Entschädigungsleistung für kosmetische Operationen von € 10.000 eingeführt.
Alle genannten Verbesserungen und zusätzlich eine Erhöhung der Grundversicherungssumme für Invalidität von bisher € 20.000 auf € 40.000 werden auch bei der Kollektiv-Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit und für Hilfen in Vereinshäusern eingeführt.
Diese zukunftsweisenden Verbesserungen des Versicherungsschutzes werden automatisch allen über den KVD bestehen Gruppen-Unfallversicherungsverträgen ohne Mehrbeitrag zugrunde gelegt.
Gegenüberstellung Unfallversicherung | |
veraltete Bedingungen | neue aktuelle Bedingungen |
klassischer, streng gefasster Unfallbegriff:
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erweiterter Unfallbegriff: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche (z.B. Leistenbrüche) Verrenkungen von Gelenken Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln, Knochenbrüche. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen. Als Unfall gilt auch die Strahleneinwirkung (außer Kernenergie). Als Unfall gilt auch eine durch Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschädigung (Impfschäden). Auch besteht Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation. Als Unfall gilt auch ein Zeckenbiss und –stich. |
20.000 € für den Invaliditätsfall mit Mehrleistung doppelt ab 75%, Erhöhung der |
20.000 € für den Invaliditätsfall mit 250% Progression, progressive Erhöhung der Entschädigungsleistung ab 25% Invaliditätsgrad, Höchstentschädigungssumme 50.000 € |
Heilkosten bisher 250 € | Heilkosten entfallen |
Bergungskosten bislang 1.000 € | Bergungskosten bis 5.000 € |
Kurkostenbeihilfe bislang nicht versichert | Kurkostenbeihilfe bis 1.500 € |
kosmetische Operationen bisher nicht versichert |
kosmetische Operationen bis 10.000 € |
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