Die Bauaufsicht

Die Baufaufsicht wird vom Vorstand bestellt und auf der Jahresmitgliederversammlung für 3 Jahre bestätigt und

  • erhält vom Vorstand den genehmigten Bauantrag zur weiteren Bearbeitung und
    ist Ansprechpartner für den Pächter bei der Ausführung seines genehmigten
    Bauantrages.
  • nimmt die Anzeige des Pächters zur Beendigung der Bauarbeiten an, führt die
    Endabnahme durch und gibt den Bauantrag zur Kenntnisnahme an den Vorstand
    zurück.
  • obliegt im Rahmen von Begehungen die Kontrolle über Veränderungen an
    Bebauungen im Gelände des Vereins. Sie meldet ungenehmigte Veränderungen
    an Bebauunge im Geländes des Vereins dem Vorstand zur weitren Veranlassung

 

Bitte denken Sie daran, das der Bauantrag
vor dem Bau gestellt und genehmigt werden muß.