Willkommen auf den Internetseiten des Gemeinnützigen
Kleingärtnervereins
"Am Bertramshof" e.V. Lübeck
Auf dieses Seiten möchten wir uns, die Gärten und unseren Verein vorstellen.
Die Gärten sind idyllisch gelegen, zum Teil direkt an der Wakenitz. Auch wenn wir Laubenpieper uns nach gewissen Regeln des Bundeskleingartengesetzes richten müssen, hat doch jeder genug Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit auf seinem Stück Pachtland. Bei dem einen wird viel Obst und Gemüseangebaut, der andere hat mehr Freude an Blumen und am Gartenteich oder es wird mehr Wert gelegt auf eine Spielwiese für die Kinder. Durch die vielfältige Bepflanzung und unterschiedliche Nutzung ergibt sich ein idealer Lebensraum für Vögel, Libellen, Frösche, Falter und viele andere Kleinlebewesen.
Unsere Mitglieder sind Rentner, Familien, Eheleute und Alleinstehende jeder Altersklasse. Wir sind also eine bunte Mischung von Gartenfreunden, aber eines haben wir alle gemeinsam: die Freude an unserem selbst gestalteten kleinen Paradies.
Falls Sie einen Kleingarten suchen schauen Sie gerne unter Freie Parzellen nach.
Wir möchten auf folgende Saisonale Punkte hinweisen!
Absolute Ruhepausen:
In der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September
Montags - Donnerstags von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie
Samstags von 12:00 Uhr bis Montags 08:00 Uhr,
Gesetzliche Feiertage sind wie Sonntage zu behandeln
ist absolute Ruhepause, das heißt, es darf weder geklopft, noch gehämmert, noch gesägt werden. Es dürfen auch keine Motorgeräte in Betrieb genommen werden.
Toröffnungszeiten:
Zu folgenden Zeiten ist das Haupttor für Fahrzeuge geöffnet:
Vom 01. Mai bis zum 30. Septmber:
jeden Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Diese Toröffnungszeiten dienen dazu grössere Gegenstände und Baumterialien für Ihre Parzelle ins Gelände einzubringen.
Nicht gestattet ist dann das Dauerparken im Gelände und somit das versperren von Rettungswegen.
Wichtiger Hinweis:
Die Tore werden pünktlich geschlossen.
Hunde-Anleinpflicht:
Es besteht für jede Hunderasse Anleinpflicht im Gelände!
Befahren der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen:
Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art, dazu zählen auch Motorroller ist, außer während der offiziellen Toröffnungszeiten (siehe oben) untersagt!
Während der Törffnugszeiten kann die Kleingartenanlage von Motorfahrzeugen zum be- und entladen, ausser von motorisierten Zweirädern jeglicher Art befahren werden. Parken innerhalb der Kleingartenanlage ist untersagt. Ausnahmen kann der Vorstand auf Anfrage genehmigen
GKV Rundflug
Kommen Sie mit auf einen Rundflug über unser schönes Vereingelände.