Einige aktuelle Regelungen und Hinweise möchten wir Ihnen gerne vorab zeigen:
Absolute Ruhepausen:
In der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September
Montags - Donnerstags von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstags von 12:00 Uhr bis Montags 08:00 Uhr
Gesetzliche Feiertage sind wie Sonntage zu behandeln
ist absolute Ruhepause, das heißt, es darf weder geklopft, noch gehämmert, noch gesägt werden!
Toröffnungszeiten:
Zu folgenden Zeiten ist das Haupttor für Fahrzeuge geöffnet:
Vom 01. Mai bis zum 30. Septmber:
jeden Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Diese Toröffnungszeiten dienen dazu grössere Gegenstände und Baumterialien für Ihre Parzelle ins Gelände einzubringen.
Nicht gestattet ist dann das Dauerparken im Gelände und somit das versperren von Rettungswegen.
Wichtiger Hinweis:
Die Tore werden pünktlich geschlossen.
Hunde-Anleinpflicht:
Es besteht für jede Hunderasse Anleinpflicht im Gelände!
Befahren der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen:
Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art, dazu zählen auch Motorroller ist, außer während der offiziellen Toröffnungszeiten (siehe oben) untersagt!
Während der Törffnungszeiten kann die Kleingartenanlage von Motorfahrzeugen zum be- und entladen, ausser von motorisierten Zweirädern jeglicher Art befahren werden. Parken innerhalb der Kleingartenanlage ist untersagt. Ausnahmen kann der Vorstand auf Anfrage genehmigen