Abfallbeseitigung aus dem Gelände unseres Vereins![tin g5ce1161fb 640]()
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nach § 14 des Generalpachtvertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Kreisverband der Gartenfreunde Lübeck e. V. dürfen außerhalb des Pachtgegenstandes liegende Flächen nicht zur Ablagerung von Gartenabfällen u.a. verwendet werden.
Das Schulgrundstück an der Thomas-Mann-Straße, das Regenrückhaltebecken am Rundweg sowie der Wakenitzwanderweg gehören nicht zu unserem Pachtgegenstand.
Von unseren Mitgliedern dorch eingebrachte Abfälle jeglicher Art müssen von unserem Verein kostenpflichtig entfernt werden.
Darüber hinaus erfüllt das Ablagern von Abfällen außerhalb unserer Anlage die tatmerkmale des § 324a -Bodenverunreinigung- des Strafgesetzbuches und verstößt gegen das Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz.
Bitte lagern Sie dort keine Abfälle ab.
Der Vorstand