Kleingärtner haben Privilegien: Sie nutzen kommunales Land und zahlen wenig dafür. Die Höhe ihrer Pacht ist gedeckelt. Erlaubt ist höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht, die im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt wird. 18 Cent kostet im Schnitt der Quadratmeter pro Jahr, in Großstädten 22 Cent, so der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde. Für die durchschnittliche Kleingartengröße von 370 Quadratmetern sind das zwischen 67 und 81 Euro pro Jahr. Außerdem genießen Kleingärtner Kündigungsschutz: Solange sie ihren Garten kleingärtnerisch nutzen, darf ihnen niemand ohne Weiteres kündigen. Das alles regelt das Bundeskleingartengesetz.
Im Gegenzug müssen sie sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. So dürfen sie zum Beispiel Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf anbauen. Außerdem dienen Kleingärten der allgemeinen Erholung. Die Wege zwischen den Parzellen sind deswegen oft für Spaziergänger oder Jogger zugänglich.