Revision Kassenprüfungen
Es gibt den 1. Revisor und den 2. Revisor, sowie einen Ersatzrevisor die auf der Jahresmitgliederversammlung jeweils für ein Jahr gewählt werden.
Die Revisoren arbeiten unabhängig vom Vorstand und sind nur der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich.
Ihre Arbeit soll sich nicht auf die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Kassenführung beschränken, sondern sie sollen auch darauf achten, dass die Grundsätze einer sparsamen Geschäftsführung eingehalten werden. Ihnen sind zu diesem Zweck alle gewünschten Unterlagen vorzulegen.
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Revisoren und dem Rechnungsführer zu unterzeichnen und unverzüglich über den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung über den Stellvertreter, dem Vorstand vorzulegen ist.
Die Prüfungen erfolgen angemeldet und auch unangemeldet.