Die Schiedstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Streitigkeiten, die sich aus der Vereinssatzung und der Gartenordnung ergeben, zwischen dem Verein und einzelnen Mitgliedern oder von Mitgliedern untereinander zu schlichten.
Vor Anrufung der Schiedsstelle ist bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Vorstand vermittelnd einzuschalten. Die Schiedsstelle besteht, einschließlich ihrem Vorsitzenden aus drei Vereinsmitgliedern mit je einem Vertreter, die von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre zu wählen sind.
Die Mitglieder der Schiedsstelle wählen ihren Vorsitzenden und seinen Stellvertreter selbst. Die Schiedsstelle hört die Beteiligten und hat zunächst auf einen gütlichen Ausgleich zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Es ist Sache der Beteiligten, den Streitstoff erschöpfend darzulegen sowie Zeugen und Beweismaterial zu benennen. Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ist der Vorstand zu dem Streit zu hören. Misslingt eine Schlichtung, so entscheidet die Schiedsstelle. Die Schiedsstelle entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung ist schriftlich nieder zu legen und den Beteiligten bekannt zu geben. Über jede Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Gegen den Spruch der Schiedsstelle ist binnen 14 Tagen seit seiner Bekanntgabe der Einspruch an den Vorstand des Gemeinnütziger Kreisverband der Gartenfreunde e.V. zulässig, der endgültig entscheidet.
Durch die vorgenannte Entscheidung wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Ausschlussordnung zu §4 Abs. 3 dieser Satzung anzuwenden.