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Die Schätzkommission

Ausscheidende Pächter versuchen immer wieder, ihren Kleingarten an einen Nachfolger zu verkaufen. Sie haben sich einen Liebhaber gesucht, der bereit ist, für den Kleingarten, so wie er angelegt ist, eine hohe Abfindung zu zahlen. Diese Liebhaber sind dann erstaunt, wenn sich der Vorstand des Vereins weigert, sie als Pächter zu akzeptieren.

Rechtshilfe: Voreilige Kleingärtner vor Schaden bewahren:

„Der Pächter eines Kleingartens kann diesen niemals an einen anderen verkaufen, da der Garten nicht ihm, sondern dem Grundeigentümer gehört, der seine Rechte laut Zwischenpachtvertrag ( früher Generalpachtvertrag genannt ) an den Kleingartenverband oder Verein delegiert.

Niemand kann also etwas verkaufen, was ihm nicht gehört !

Nun wird man einwenden, dass sich der Verkauf ja nicht auf Grund und Boden beziehe, sondern nur auf das Zubehör, wie Bäume, Sträucher, Wasserleitung, Gartenlaube usw.

§ 94 Bürgerliches Gesetzbuch sagt:

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstückes gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstückes, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstückes.

Im § 946 BGB heißt es:

Wird eine bewegliche Sache mit dem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstückes wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.

Aus diesen gesetzlichen Vorschriften ergibt sich, dass Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen mit dem Einpflanzen in die Erde Eigentum des Grundeigentümers geworden sind. Dabei ist es zunächst gleichgültig, wer die Pflanzen gesetzt und wer sie bezahlt hat. Käme der Pächter auf den Gedanken, diese Gewächse zu verkaufen, würde er sich des Diebstahls oder des Betruges schuldig machen. Der Pächter darf diese Sachen auch nicht verkaufen, oder aus dem Boden herausnehmen, wenn er sie gekauft und gesetzt hat.

Die Frage der Entschädigung hat damit nichts zu tun !

Bezüglich der Entschädigung verweist der Landesverband Schleswig-Holstein auf die Bewertungsrichtlinien, nach § 11 des Bundeskleingartengesetzes und der Bekanntmachung des Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
vom 06.Dezember 2021 ̶V 21 ̶ 4360.1.2 ̶

Der Wert des Kleingartens muss durch die vom Verein bestellte Schätzkommission oder durch einen vereidigten Schätzer für das Kleingartenwesen festgestellt werden, die bzw. der in einem Bewertungsprotokoll die Ablösesumme des Kleingartens festsetzt. Die Schätzer haben sich an die Bewertungsrichtlinien zu halten und darauf zu achten, dass keine überhöhten Preise zum Ansatz kommen. Weder der scheidende Pächter noch der neue Pächter können den Preis unter sich für den Kleingarten festlegen. In den Bewertungsrichtlinien wurde großer Wert darauf gelegt, dass sich die Ablösesummen für eine Kleingarten in Grenzen halten, damit auch eine Familie, die finanziell nicht so betucht ist, einen angelegten Kleingarten noch pachten kann. Kleingärten dürfen keineswegs als günstige Kapitalanlage benutzt werden.

Auf die Auswahl des Pachtnachfolgers hat der abgebende Pächter grundsätzlich keinerlei Einfluss; er kann auch nicht verlangen, dass ein von ihm vorgeschlagener Nachfolger ausgewählt oder auf seinen Vorschlag Rücksicht genommen wird. Der Vorstand des Kleingartenverbandes oder –Vereins hat eine Bewerberliste für freiwerdende Kleingärten zu führen. Ein freiwerdender Kleingarten ist zunächst dem ersten darin aufgeführten Bewerber anzubieten. Aus übergeordneten Gründen gekündigte Kleingärtner haben in jedem Fall Vorrang.

Der Kleingarten ist eine soziale und vom Land Schleswig-Holstein geförderte Einrichtung; er ist kein Handelsobjekt !

Die Vorstände der Kleingartenverbände und –Vereine müssen aufgrund der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit streng darüber wachen, dass ohne ihre Mitwirkung kein Kleingarten übertragen wird und dass keine unlauteren Geschäfte mit Kleingärten gemacht werden.

Siehe dazu auch 

 

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