Die Bauaufsicht
Die Baufaufsicht wird vom Vorstand bestellt und auf der Jahresmitgliederversammlung für 3 Jahre bestätigt und
- erhält vom Vorstand den genehmigten Bauantrag zur weiteren Bearbeitung und
ist Ansprechpartner für den Pächter bei der Ausführung seines genehmigten
Bauantrages. - nimmt die Anzeige des Pächters zur Beendigung der Bauarbeiten an, führt die
Endabnahme durch und gibt den Bauantrag zur Kenntnisnahme an den Vorstand
zurück. - obliegt im Rahmen von Begehungen die Kontrolle über Veränderungen an
Bebauungen im Gelände des Vereins. Sie meldet ungenehmigte Veränderungen
an Bebauunge im Geländes des Vereins dem Vorstand zur weitren Veranlassung
Bitte denken Sie daran, das der Bauantrag
vor dem Bau gestellt und genehmigt werden muß.