• 0451-606407
  • Geöffnet: Jeden ersten Donnerstag im Monat von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr

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Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Kleingartengesetz und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.

Das bedeutet, die Parzellen müssen kleingärtnerisch genutzt werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben inzwischen die „Drittelregelung“ vorgegeben.
Das heißt, mindestens 1/3 der Fläche ist dem Anbau von Gemüse und Obst zur Selbstversorgung vorbehalten.
Mehr geht immer, aber ein gewerbsmäßiger Anbau ist unzulässig.

Sie müssen Mitglied in unserem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 50,00 €

Nach Erwerb der Mitgliedschaft können Sie, mit Zustimmung des Vorstandes, einen Unterpachtvertrag abschließen.
Die Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und anteilig kommen noch die Gemeinschaftsflächen hinzu.
Der Pachtvertrag wird auf Dauer abgeschlossen und unterliegt den Kündigungsfristen nach unserer Satzung.

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Falls eine Laube auf der Parzelle steht, können Sie diese versichern und und sind verpflichtet diese instand zu halten. Unsere Gruppengrundversicherung beträgt mindestens 35,00 und richtet sich nach dem Wert und Inhalt der Laube - weitere Versicherungsinformationen hierzu finden Sie in der Rubrik Versicherungshinweise.

Einmalig verlangen wir eine Aufnahme/Umschreibungsgebühr von 63,50 €.  Alle Beträge müssen direkt an den Verein gezahlt werden und sind immer fällig zum 01.10. für das Folgejahr und wird dann per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen, ein entsprechendes SEPA Mandat wird eingefordert.

In unserer Anlage gibt es fließendes Wasser.

Wir haben einen ehrenamtlichen Vorstand.

Unsere Anlage wird durch alle Mitglieder gepflegt. Dafür sind jährlich Gemeinschafts- bzw. Pflichtstunden angesetzt, zurzeit sind dies 4 Stunden pro Parzelle,
und werden durch Termine in den Aushängen und hier auf der Webseite bekanntgegeben. Mitglieder, die diese nicht leisten, müssen als Ausgleich 12,00 € je nicht geleistete Pflichtstunde zahlen.

Das Ziel des Kleingarten ist die kleingärtnerische Nutzung und Erholung. Das kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn alle gemeinschaftlich zusammenarbeiten,
aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die aufgestellten Regeln halten.

Der Rahmen hierfür ist u. a. die Gartenordnung, sie ist Bestandteil unserer Satzung.

Insbesondere die Regeln zu Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

Ferner ist jegliche Nutzung von Feuerschalen, Feuerkörben und Feuer im Allgemeinen strengstens untersagt, da es in Kleingartenanlagen durch außer Kontrolle geratene Feuer immer wieder zu Bränden kommt, bei denen nicht selten auch die Nachbarparzellen betroffen sind. 

 

Euer Vorstand

Anschrift

GKV "Am Bertramshof"e.V.
 Thomas-Mann-Straße 12
Telefon: 0451-606407
 info gkv-am-bertramshof.de
 www.gkv-am-bertramshof.de

Öffnungszeiten

 Unsere Geschäftsstelle ist jeden ersten
Donnerstag im Monat von 17:30 Uhr
bis19:30 Uhr für Sie geöffnet.
Außerhalb derSprechzeiten vereinbaren
Sie bitte einen Termin.