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Nichtleisten der satzungsgemäßen Gemeinschaftsarbeit

Zahlung einer Entschädigung durch den Kleingärtner

Das Amtsgericht Stollberg hat mit Urteil vom 21.Mai 1996 festgelegt, daß ein Kleingärtner zur Gemeinschaftsarbeit durch Satzung verpflichtet ist.
Leistet das Mitglied die durch die Jahresmitgliederversammlung festgelegten Arbeitsstunden nicht ab, ist es zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Dieser Satz kann höher liegen als der Lohn eines Arbeitnehmers.

Das Gericht erlaubt dem Verein die Entschädigung sogar etwas höher anzusetzen, als den üblichen Arbeitslohn pro Stunde.

Grund: das Mitglied soll animiert werden seinen körperlichen Einsatz als Beitrag für die Gemeinschaft zu sehen; Geldzahlung ist nur Ersatz für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.

Amtsgericht Stollberg vom 21.Mai 1996 - Az 1 C 1215/95

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