Urteil BGH zur kleingärtnerischen Nutzung
Der Bundesgerichshof verlangt die Anwendung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung eindeutig den Anbau von Gartenbauerzeugnissen in der Kleingartenanlage.
Der Anbau der Gartenbauerzeugnisse muß den Charakter der Gartenanlage prägen. Die bisher empfohlene 1/3 Nutzung ist ausreichend und wird als ausreichend anzusehen. Bei dieser 1/3 Berechnung finden nur Flächen der Einzelparzellen und nicht der Gesamtflächen Berücksichtigung.
Urteil Bundesgerichtshof zur kleingärtnerischen Nutzung der Gartenparzellen vom 17. Juni 2004, Az. III ZR 281/03: